B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B27 | Bearbeiten oder Konservieren von Holz oder ähnlichem Werkstoff; Nagelmaschinen oder Klammermaschinen allgemein | |||
B27M | Holzbearbeitung, soweit nicht in den Unterklassen B27B-B27L vorgesehen; Herstellung von besonderen Gegenständen aus Holz | |||
B27M 1/00 | Holzbearbeitung, soweit nicht in den Unterklassen B27B-B27L vorgesehen, z.B. durch Strecken [1, 2, 2006.01] | |||
B27M 1/06 |
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