B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||
B27 | Bearbeiten oder Konservieren von Holz oder ähnlichem Werkstoff; Nagelmaschinen oder Klammermaschinen allgemein | |||||||||
B27G | Zusatzmaschinen oder Zusatzgeräte zum Bearbeiten von Holz oder ähnlichen Werkstoffen; Werkzeuge zum Bearbeiten von Holz oder ähnlichen Werkstoffen (Werkzeuge zum Schleifen B24D; Sägewerkzeuge B27B 33/00; Werkzeuge für Schlitz- oder Stemm-Maschinen B27F 5/02; Werkzeuge zur Herstellung von Holzspänen, Holzschnitzeln, Holzmehl oder dgl. B27L 11/00); Schutzvorrichtungen für Holzbearbeitungsmaschinen oder Holzbearbeitungswerkzeuge | |||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
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B27G 23/00 | Für das Einstellen von Werkzeugen oder Führungen besonders ausgebildete Messeinrichtungen, z.B. zum Einstellen der Schneidmesser in Messerköpfen (für Handsägen B27B 21/08; für Führungen von Sägemaschinen B27B 27/00) [1, 2006.01] |