B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
![]() | B27 | Bearbeiten oder Konservieren von Holz oder ähnlichem Werkstoff; Nagelmaschinen oder Klammermaschinen allgemein |
![]() ![]() | B27G | Zusatzmaschinen oder Zusatzgeräte zum Bearbeiten von Holz oder ähnlichen Werkstoffen; Werkzeuge zum Bearbeiten von Holz oder ähnlichen Werkstoffen (Werkzeuge zum Schleifen B24D; Sägewerkzeuge B27B 33/00; Werkzeuge für Schlitz- oder Stemm-Maschinen B27F 5/02; Werkzeuge zur Herstellung von Holzspänen, Holzschnitzeln, Holzmehl oder dgl. B27L 11/00); Schutzvorrichtungen für Holzbearbeitungsmaschinen oder Holzbearbeitungswerkzeuge |
Werkzeuge, die besonders zum Bearbeiten von Holz oder ähnlichen Werkstoffen ausgebildet sind [2] | ||
![]() ![]() | B27G 17/00 | Handbetätigte Werkzeuge [1, 2006.01] |