B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B27 | Bearbeiten oder Konservieren von Holz oder ähnlichem Werkstoff; Nagelmaschinen oder Klammermaschinen allgemein | |
B27G | Zusatzmaschinen oder Zusatzgeräte zum Bearbeiten von Holz oder ähnlichen Werkstoffen; Werkzeuge zum Bearbeiten von Holz oder ähnlichen Werkstoffen (Werkzeuge zum Schleifen B24D; Sägewerkzeuge B27B 33/00; Werkzeuge für Schlitz- oder Stemm-Maschinen B27F 5/02; Werkzeuge zur Herstellung von Holzspänen, Holzschnitzeln, Holzmehl oder dgl. B27L 11/00); Schutzvorrichtungen für Holzbearbeitungsmaschinen oder Holzbearbeitungswerkzeuge | |
Zusatzmaschinen oder Zusatzgeräte | ||
B27G 5/00 | Maschinen oder Vorrichtungen zum Herstellen von Gehrungsverbindungen mit stumpf zusammenstoßenden Enden [1, 2006.01] |