| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B27 | Bearbeiten oder Konservieren von Holz oder ähnlichem Werkstoff; Nagelmaschinen oder Klammermaschinen allgemein |
| B27F | Gegenstände mit Schwalbenschwanzverbindung; Zapfen; Schlitzmaschinen für Holz oder ähnliches Material; Nagelmaschinen oder Klammermaschinen (Handwerkzeuge zum Nageln oder Klammern B25C; Herstellung von Kisten, Koffern oder Behältern aus Holz B27M 3/34; Verbindungen für Baukonstruktionen allgemein, z.B. Dübel als Verbindungselemente von Bauwerksteinen, E04B 1/38; Verbindungselemente, z.B. Dübel, allgemein F16B) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst auch die entsprechenden Werkstückverbindungsverfahren, z.B. unter Verwendung von Klebstoffen.
- Diese Unterklasse umfasst nicht das Auftragen von Klebstoffen oder Leim auf zu verbindenden Holzflächen, das von der Gruppe B27G 11/00 umfasst wird.
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