B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B27 | Bearbeiten oder Konservieren von Holz oder ähnlichem Werkstoff; Nagelmaschinen oder Klammermaschinen allgemein | |||
B27B | Sägen, besonders ausgebildet für Holz oder ähnliches Material; Bestandteile oder Zubehör dazu (Sägen speziell zum Lichten oder Ausästen A01G 3/08; Sägegeräte, besonders ausgebildet zum Fällen von Bäumen A01G 23/091; nicht auf eine bestimmte Art von Holzsägen eingeschränkte Merkmale B23D , z.B. Befestigen von Sägeblättern B23D 51/00; Gestelle, Betten, Ständer oder dgl. von Werkzeugmaschinen allgemein B23Q 1/01) [5] | |||
B27B 19/00 | Andere kraftbetriebene mit hin- und hergehenden Sägeblättern arbeitende Sägemaschinen; Laubsägen (Einzelheiten oder Bestandteile, z.B. Gehäuse, von tragbaren Werkzeugen mit Kraftantrieb, soweit diese nicht auf den durchgeführten Bearbeitungsvorgang bezogen sind B25F 5/00) [1, 4, 2006.01] | |||
B27B 19/02 |
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