| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B26 | Handschneidwerkzeuge; Schneiden; Trennen |
| B26D | Schneiden; gemeinsame Einzelheiten für Maschinen zum Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen oder Trennen (Zerkleinern durch Messer oder andere Schneid- oder Reißelemente, die das Material in Bruchstücke zerhacken B02C 18/00; Schneiden mittels materialabtragender Fluidstrahlen B24C 5/02; Handschneidwerkzeuge B26B) [2, 5] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Schneiden nichtmetallischen Materials in Form von Bögen oder Metallfolien allgemein;
- Schneiden anderer Formen nichtmetallischen Materials, soweit nicht anderweitig vorgesehen;
- Merkmale, die für Maschinen zum Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen und Trennen auf andere Weise als durch Schneiden eigentümlich sind, wenn Bedingungen und Probleme anderer Art vorliegen, die nicht eigentümlich für eine Maschine für diese Zwecke sind, d.h. Einzelheiten von und Anordnungen für den Betrieb und zum Steuern solcher Maschinen, obgleich die Ausführung solcher Merkmale je nach Art der betreffenden Maschine verschieden sein kann. Diese Unterklasse umfasst allgemein auch dann solche Merkmale, wenn das Merkmal in irgendeiner besonderen Weise und in gewissem Umfange für eine Maschine, die zum Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen oder zum Trennen auf andere Weise als durch Schneiden bestimmt ist, eigentümlich oder beansprucht ist.
- Wenn Einzelheiten oder Anordnungen keine wesentlichen Merkmale aufweisen, die für Maschinen zum Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen oder Trennen eigentümlich sind, so haben die allgemeineren Klassen, z.B. F16, Vorrang.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird in den Gruppen B26D 5/00 und B26D 7/00 der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Schneiden" umfasst Ausschneiden, Ausstanzen, Lochen, Perforieren oder Trennen auf andere Weise als durch Schneiden.
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| B26D 5/00 | Anordnungen zum Betrieb und zum Steuern oder Regeln von Maschinen oder Vorrichtungen zum Schneiden, Ausschneiden, Ausstanzen, Lochen, Perforieren oder zum Trennen durch andere Mittel als durch Schneiden [1, 2006.01] |
| B26D 5/08 | . | Vorrichtungen zum Betätigen des Schneidwerkzeuges für die Durchführung des Schnittes [1, 2006.01] |
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| B26D 5/12 | . . | mit Flüssigkeitsdruck oder Gasdruck arbeitende Vorrichtungen [1, 2006.01] |
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