B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||
B25 | Handwerkzeuge; tragbare Werkzeuge mit Kraftantrieb; Griffe für Handgeräte; Werkstatteinrichtungen; Manipulatoren | |||||||||||||||||
Anmerkung:
| ||||||||||||||||||
B25J | Manipulatoren; mit Manipuliereinrichtungen ausgestattete Räume (Automatische Vorrichtungen zum Pflücken einzelner Früchte, Gemüse, Hopfen oder dgl. A01D 46/30; Nadel-Manipulatoren für die Chirurgie A61B 17/062; Manipulatoren im Zusammenhang mit Walzwerken B21B 39/20; Manipulatoren im Zusammenhang mit Schmiedemaschinen B21J 13/10; Mittel zum Halten von Rädern oder Teilen davon B60B 30/00; Krane B66C; Anordnungen zum Handhaben von Brennstoffen oder anderen innerhalb eines Kernreaktors verwendeten Materialien G21C 19/00; bauliche Verbindung von Manipulatoren mit gegen Strahlung abgeschirmten Zellen oder Räumen G21F 7/06) [5] | |||||||||||||||||
Anmerkung:
| ||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
| ||||||||||||||||||
B25J 19/00 | Zubehör, hergerichtet für Manipulatoren, z.B. zum Überwachen, zum Beobachten; Sicherheitsvorrichtungen in Verbindung mit oder besonders ausgelegt zur Verwendung bei Manipulatoren (Sicherheitsvorrichtungen allgemein F16P; Strahlungsschutz allgemein G21F) [1, 2006.01] | |||||||||||||||||
B25J 19/02 |
|