| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B25 | Handwerkzeuge; tragbare Werkzeuge mit Kraftantrieb; Griffe für Handgeräte; Werkstatteinrichtungen; Manipulatoren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "tragbar" umfasst die Aufhängung für leichte Handhabung, z.B. in Verbindung mit elastisch aufgehängten, versetzbaren Gerätschaften für die Verwendung an Fließbändern.
|
| B25J | Manipulatoren; mit Manipuliereinrichtungen ausgestattete Räume (Automatische Vorrichtungen zum Pflücken einzelner Früchte, Gemüse, Hopfen oder dgl. A01D 46/30; Nadel-Manipulatoren für die Chirurgie A61B 17/062; Manipulatoren im Zusammenhang mit Walzwerken B21B 39/20; Manipulatoren im Zusammenhang mit Schmiedemaschinen B21J 13/10; Mittel zum Halten von Rädern oder Teilen davon B60B 30/00; Krane B66C; Anordnungen zum Handhaben von Brennstoffen oder anderen innerhalb eines Kernreaktors verwendeten Materialien G21C 19/00; bauliche Verbindung von Manipulatoren mit gegen Strahlung abgeschirmten Zellen oder Räumen G21F 7/06) [5] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Manipulator" umfasst Haltewerkzeuge, Vorrichtungen oder Maschinen mit einem Greif- oder Arbeitskopf, der eine wirkliche Bewegung im Raume und eine Änderung der Richtungseinstellung vornehmen kann, wobei diese wirkliche Bewegung und Änderung der Richtungseinstellung durch Fernsteuerungsmittel erfolgen kann, z.B. programmgesteuerte Industrieroboter.
|
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B25J 18/00 | Arme [4, 2006.01] |
| B25J 18/02 | . | ausfahrbar [4, 2006.01] |
|