| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B25 | Handwerkzeuge; tragbare Werkzeuge mit Kraftantrieb; Griffe für Handgeräte; Werkstatteinrichtungen; Manipulatoren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "tragbar" umfasst die Aufhängung für leichte Handhabung, z.B. in Verbindung mit elastisch aufgehängten, versetzbaren Gerätschaften für die Verwendung an Fließbändern.
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| B25F | Kombinierte oder Mehrzweckwerkzeuge, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Einzelheiten oder Bestandteile von tragbaren Werkzeugen mit Kraftantrieb, soweit diese nicht auf den durchgeführten Bearbeitungsvorgang bezogen und nicht anderweitig vorgesehen sind [4] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nicht Werkzeuge mit einer eindeutigen Hauptfunktion und auch nicht die mit einer oder mehreren Nebenfunktionen. Diese Werkzeuge sind durch die zuständige Unterklasse für Werkzeuge mit solcher Hauptfunktion umfasst und daher nicht in die Gruppen B25F 1/00 oder B25F 3/00 dieser Unterklasse klassifiziert.
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