BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Hierarchische Anzeige ausschalten: B24B24Schleifen; Polieren
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Schleifen" wird in seinem allgemeinsten Sinn verwendet und bedeutet spanende Bearbeitung und umfasst insbesondere verbessernde Arbeitsvorgänge.
Hierarchische Anzeige ausschalten: B24DLink zur Definition für IPC-Symbol: B24DB24DWerkzeuge zum Schleifen, Polieren oder Schärfen (Schleifkörper, die speziell zum Gleitschleifen mit bewegten Einrichtungen bestimmt sind, z.B. Schleifkugeln B24B 31/14Honwerkzeuge B24B 33/08Läppwerkzeuge B24B 37/11)
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst Schleifwerkzeuge zum Bearbeiten jeglichen Materials.
  2. Werkzeuge zum Schleifen, Polieren oder Schärfen, die in besonderer Weise für einen an einer anderen Stelle vorgesehenen Sonderzweck ausgebildet sind, werden in die andere Stelle klassifiziert, z.B. B23F 21/02.
Sachverzeichnis der Unterklasse
PYSIKALISCHE MERKMALE ODER BESTANDTEILE VON SCHLEIFKÖRPERN ODER -BLÄTTERNB24D 3/00
SCHLEIFSCHEIBENB24D 5/00, B24D 7/00, B24D 9/00, B24D 13/00
FLEXIBLE SCHLEIFWERKZEUGEB24D 11/00
HANDWERKZEUGEB24D 15/00
HERSTELLUNGB24D 18/00
ANDERE WERKZEUGEB24D 99/00