| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B24 | Schleifen; Polieren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Schleifen" wird in seinem allgemeinsten Sinn verwendet und bedeutet spanende Bearbeitung und umfasst insbesondere verbessernde Arbeitsvorgänge.
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| B24D | Werkzeuge zum Schleifen, Polieren oder Schärfen (Schleifkörper, die speziell zum Gleitschleifen mit bewegten Einrichtungen bestimmt sind, z.B. Schleifkugeln B24B 31/14; Honwerkzeuge B24B 33/08; Läppwerkzeuge B24B 37/11) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst Schleifwerkzeuge zum Bearbeiten jeglichen Materials.
- Werkzeuge zum Schleifen, Polieren oder Schärfen, die in besonderer Weise für einen an einer anderen Stelle vorgesehenen Sonderzweck ausgebildet sind, werden in die andere Stelle klassifiziert, z.B. B23F 21/02.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |