B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B24 | Schleifen; Polieren | |||
B24B | Maschinen, Einrichtungen oder Verfahren zum Schleifen oder Polieren (durch Elektroerosion B23H; schleifendes oder ähnliches Abstrahlen mit teilchenförmigem Werkstoff B24C; elektrolytisches Ätzen oder Polieren C25F 3/00); Abrichten oder Herrichten der Arbeitsflächen von Schleifwerkzeugen; Zuführen von Schleifmitteln, Poliermitteln oder Läppmitteln [2] | |||
Messen; Anzeigen; Steuern oder Regeln | ||||
B24B 49/00 | Einrichtungen zum Messen oder Einstellen der Vorschubsteuerung des Schleifwerkzeugs oder des Werkstücks; Anordnung von Anzeige- oder Messeinrichtungen, z.B. zum Anzeigen des Beginns der Schleifarbeit (B24B 33/06, B24B 37/005 haben Vorrang; bei Eignung für andere Werkzeugmaschinen haben B23Q 15/00-B23Q 17/00 Vorrang) [1, 2006.01, 2012.01] | |||
B24B 49/10 |
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