B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
![]() | B24 | Schleifen; Polieren | ||
![]() ![]() | B24B | Maschinen, Einrichtungen oder Verfahren zum Schleifen oder Polieren (durch Elektroerosion B23H; schleifendes oder ähnliches Abstrahlen mit teilchenförmigem Werkstoff B24C; elektrolytisches Ätzen oder Polieren C25F 3/00); Abrichten oder Herrichten der Arbeitsflächen von Schleifwerkzeugen; Zuführen von Schleifmitteln, Poliermitteln oder Läppmitteln [2] | ||
Polieren von Oberflächen; Feinstbearbeiten von Oberflächen | ||||
![]() ![]() ![]() | B24B 31/00 | Maschinen oder Einrichtungen zum Gleitschleifen oder Gleitpolieren der Oberfläche von Werkstücken mittels bewegter oder anderer Einrichtungen, in denen die Werkstücke oder das Schleifmittel lose angeordnet sind; Zubehör dafür (Sandstrahlmaschinen B24C 3/26) [1, 2006.01] | ||
![]() ![]() | B24B 31/10 |
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![]() ![]() | B24B 31/104 |
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