B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B24 | Schleifen; Polieren | |||
B24B | Maschinen, Einrichtungen oder Verfahren zum Schleifen oder Polieren (durch Elektroerosion B23H; schleifendes oder ähnliches Abstrahlen mit teilchenförmigem Werkstoff B24C; elektrolytisches Ätzen oder Polieren C25F 3/00); Abrichten oder Herrichten der Arbeitsflächen von Schleifwerkzeugen; Zuführen von Schleifmitteln, Poliermitteln oder Läppmitteln [2] | |||
Polieren von Oberflächen; Feinstbearbeiten von Oberflächen | ||||
B24B 29/00 | Maschinen oder Einrichtungen zum Polieren von Werkstückoberflächen mittels Werkzeugen aus weichem oder biegsamem Werkstoff mit oder ohne Zusatz von festen oder flüssigen Poliermitteln (zum Schleifen oder Polieren mit Bändern B24B 21/00) [1, 4, 2006.01] | |||
B24B 29/02 |
| |||
B24B 29/06 |
| |||
B24B 29/08 |
|