B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
![]() | B24 | Schleifen; Polieren | ||
![]() ![]() | B24B | Maschinen, Einrichtungen oder Verfahren zum Schleifen oder Polieren (durch Elektroerosion B23H; schleifendes oder ähnliches Abstrahlen mit teilchenförmigem Werkstoff B24C; elektrolytisches Ätzen oder Polieren C25F 3/00); Abrichten oder Herrichten der Arbeitsflächen von Schleifwerkzeugen; Zuführen von Schleifmitteln, Poliermitteln oder Läppmitteln [2] | ||
![]() ![]() ![]() | B24B 19/00 | Einzweckmaschinen oder -einrichtungen für spezielle Schleifarbeiten, die nicht von einer anderen Hauptgruppe umfasst sind (Schleifen von Gewinden B23G 1/36) [1, 2006.01] | ||
![]() ![]() | B24B 19/08 |
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