| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B24 | Schleifen; Polieren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Schleifen" wird in seinem allgemeinsten Sinn verwendet und bedeutet spanende Bearbeitung und umfasst insbesondere verbessernde Arbeitsvorgänge.
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| B24B | Maschinen, Einrichtungen oder Verfahren zum Schleifen oder Polieren (durch Elektroerosion B23H; schleifendes oder ähnliches Abstrahlen mit teilchenförmigem Werkstoff B24C; elektrolytisches Ätzen oder Polieren C25F 3/00); Abrichten oder Herrichten der Arbeitsflächen von Schleifwerkzeugen; Zuführen von Schleifmitteln, Poliermitteln oder Läppmitteln [2] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Polieren" bedeutet das Glätten einer Oberfläche, z.B. das Verbessern einer Oberfläche ohne gleichzeitige Verbesserung der Maß- und Formgenauigkeit, wie sie bei einem "Schleifvorgang" erreichbar ist.
- Es sind die dem Titel der Unterklasse B23F folgenden Anmerkungen (1) und (2) zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseSCHLEIF- ODER POLIERVERFAHREN OHNE BINDUNG AN BESTIMMTE MASCHINEN, EINRICHTUNGEN ODER WERKSTÜCKE | B24B 1/00 | SCHLEIFEN; ALLGEMEINE MERKMALE BEIM SCHLEIFEN, POLIEREN ODER FEINSTBEARBEITEN | | Schleifen von Oberflächen mit einfacher Form | B24B 5/00, B24B 7/00, B24B 9/00, B24B 11/00 | Schleifen von Oberflächen mit besonderer Form | B24B 3/00, B24B 13/00-B24B 19/00 | Schleifen oder Polieren mit Schleifbändern | B24B 21/00 | tragbare Maschinen | B24B 23/00 | Sonstige Maschinen | B24B 25/00, B24B 27/00 | Bauteile | B24B 41/00-B24B 47/00 | Messen, Anzeigen, Steuern; Sicherheitseinrichtungen | B24B 49/00, B24B 51/00; B24B 55/00 | Ab- oder Herrichten von Schleifwerkzeugen; Zuführen oder Auftragen von Schleif-, Polier- oder Läppmitteln | B24B 53/00; B24B 57/00 | POLIEREN ODER FEINSTARBEITEN | | Polieren, Prägepolieren | B24B 29/00, B24B 39/00 | durch Gleitschleifen | B24B 31/00 | Honen, Feinstbearbeiten | B24B 33/00, B24B 35/00 | Läppen | B24B 37/00 |
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| B24B 9/00 | Maschinen oder Einrichtungen zum Schleifen von Kanten oder Fasen an Werkstücken oder zum Entgraten; Zubehör hierfür (B24B 21/00 hat Vorrang; Schärfen von Schneiden an Werkzeugen B24B 3/00; Entfernen von Graten durch loses Schleifmittel B24B 31/00) [1, 2006.01] |
| B24B 9/02 | . | deren Bauart auf die Werkstoffeigenschaften zu schleifender Werkstücke abgestimmt ist [1, 2006.01] |
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| B24B 9/06 | . . | von nichtmetallischen anorganischen Werkstoffen, z.B. Stein, Keramik, Porzellan [1, 2006.01] |
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| B24B 9/16 | . . . | von Diamanten, Edelsteinen oder dgl.; Doppen für Diamantschleifeinrichtungen; Doppenhalter oder Zangen (zum Schleifen von spitzen Diamanten oder Saphiren B24B 19/16) [1, 4, 2006.01] |
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