B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B24 | Schleifen; Polieren | |||
B24B | Maschinen, Einrichtungen oder Verfahren zum Schleifen oder Polieren (durch Elektroerosion B23H; schleifendes oder ähnliches Abstrahlen mit teilchenförmigem Werkstoff B24C; elektrolytisches Ätzen oder Polieren C25F 3/00); Abrichten oder Herrichten der Arbeitsflächen von Schleifwerkzeugen; Zuführen von Schleifmitteln, Poliermitteln oder Läppmitteln [2] | |||
B24B 3/00 | Schärfen von Schneiden, z.B. von Werkzeugen; Zubehör hierfür, z.B. zum Halten der Werkzeuge (nichtschleifende Schärfeinrichtungen für Sensen, Sicheln oder dgl. A01D 3/00; Schärfeinrichtungen als Bestandteil von Schneidmaschinen, siehe die betreffenden Stellen für diese Maschinen, z.B. A01D 75/08 , B26D 7/12) [1, 2006.01] | |||
B24B 3/55 |
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