B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |
B23Q | Einzelheiten, Bestandteile oder Zubehör für Werkzeugmaschinen, z.B. Anordnungen zum Kopieren oder Steuern (Werkzeuge für Dreh- oder Bohrmaschinen und ähnliche Werkzeuge allgemein B23B 27/00); Werkzeugmaschinen allgemein in Bezug auf die Bauart bestimmter Einzelheiten oder Bestandteile; Kombinationen oder Aneinanderreihungen von Metallbearbeitungsmaschinen, die nicht auf ein bestimmtes Metallbearbeitungsergebnis ausgerichtet sind | |
Messen; Anzeigen; Steuern oder Regeln [3] | ||
B23Q 16/00 | Einrichtungen zum genauen Positionieren des Werkzeuges oder Werkstückes in vorbestimmte Stellungen, soweit nicht anderweitig vorgesehen (selbsttätiges Steuern oder Regeln der Position des Werkzeuges oder Werkstückes B23Q 15/22; Anzeige- oder Messeinrichtungen für die tatsächliche oder gewünschte Stellung des Werkzeuges oder Werkstückes B23Q 17/22) [4, 2006.01] |