B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23Q | Einzelheiten, Bestandteile oder Zubehör für Werkzeugmaschinen, z.B. Anordnungen zum Kopieren oder Steuern (Werkzeuge für Dreh- oder Bohrmaschinen und ähnliche Werkzeuge allgemein B23B 27/00); Werkzeugmaschinen allgemein in Bezug auf die Bauart bestimmter Einzelheiten oder Bestandteile; Kombinationen oder Aneinanderreihungen von Metallbearbeitungsmaschinen, die nicht auf ein bestimmtes Metallbearbeitungsergebnis ausgerichtet sind | |||
Messen; Anzeigen; Steuern oder Regeln [3] | ||||
B23Q 15/00 | Selbsttätiges Steuern oder Regeln der Vorschubbewegung, der Schnittgeschwindigkeit oder der Stellung von Werkzeug oder Werkstück [1, 3, 2006.01] | |||
B23Q 15/007 |
| |||
B23Q 15/12 |
|