B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23Q | Einzelheiten, Bestandteile oder Zubehör für Werkzeugmaschinen, z.B. Anordnungen zum Kopieren oder Steuern (Werkzeuge für Dreh- oder Bohrmaschinen und ähnliche Werkzeuge allgemein B23B 27/00); Werkzeugmaschinen allgemein in Bezug auf die Bauart bestimmter Einzelheiten oder Bestandteile; Kombinationen oder Aneinanderreihungen von Metallbearbeitungsmaschinen, die nicht auf ein bestimmtes Metallbearbeitungsergebnis ausgerichtet sind | |||
Zubehör | ||||
B23Q 11/00 | Zubehör für Werkzeugmaschinen, um Werkzeuge oder Maschinenteile in betriebsfähigem Zustand zu erhalten oder um Werkstücke zu kühlen; Sicherheitsvorrichtungen, für oder verbunden mit Werkzeugmaschinen oder für diese ausgebildet (in Bezug auf Ausbohr- oder Bohrmaschinen haben B23B 47/24 , B23B 47/32 Vorrang; Sicherheitsvorrichtungen allgemein F16P) [1, 2006.01] | |||
B23Q 11/12 |
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