B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23Q | Einzelheiten, Bestandteile oder Zubehör für Werkzeugmaschinen, z.B. Anordnungen zum Kopieren oder Steuern (Werkzeuge für Dreh- oder Bohrmaschinen und ähnliche Werkzeuge allgemein B23B 27/00); Werkzeugmaschinen allgemein in Bezug auf die Bauart bestimmter Einzelheiten oder Bestandteile; Kombinationen oder Aneinanderreihungen von Metallbearbeitungsmaschinen, die nicht auf ein bestimmtes Metallbearbeitungsergebnis ausgerichtet sind | |||
B23Q 9/00 | Einrichtungen zum Stützen oder Führen tragbarer Metallbearbeitungsmaschinen oder -geräte (für Vorrichtungen zum Bohren oder Gewindeschneiden an Rohren B23B 41/08; für Bohrvorrichtungen B23B 45/14) [1, 2006.01] | |||
B23Q 9/02 |
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