B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23Q | Einzelheiten, Bestandteile oder Zubehör für Werkzeugmaschinen, z.B. Anordnungen zum Kopieren oder Steuern (Werkzeuge für Dreh- oder Bohrmaschinen und ähnliche Werkzeuge allgemein B23B 27/00); Werkzeugmaschinen allgemein in Bezug auf die Bauart bestimmter Einzelheiten oder Bestandteile; Kombinationen oder Aneinanderreihungen von Metallbearbeitungsmaschinen, die nicht auf ein bestimmtes Metallbearbeitungsergebnis ausgerichtet sind | |||
B23Q 7/00 | Anordnungen zum Handhaben von Werkstücken für oder verbunden mit Werkzeugmaschinen oder für diese ausgebildet, z.B. zum Fördern, Zuführen, Ausrichten, Wegführen, Sortieren (in Arbeitsspindeln eingebaut B23B 13/00 , B23B 19/02; für Drehautomaten oder -halbautomaten B23B 15/00) [1, 2, 2006.01] | |||
B23Q 7/14 |
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