B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23Q | Einzelheiten, Bestandteile oder Zubehör für Werkzeugmaschinen, z.B. Anordnungen zum Kopieren oder Steuern (Werkzeuge für Dreh- oder Bohrmaschinen und ähnliche Werkzeuge allgemein B23B 27/00); Werkzeugmaschinen allgemein in Bezug auf die Bauart bestimmter Einzelheiten oder Bestandteile; Kombinationen oder Aneinanderreihungen von Metallbearbeitungsmaschinen, die nicht auf ein bestimmtes Metallbearbeitungsergebnis ausgerichtet sind | |||
B23Q 5/00 | Antriebs- oder Vorschubeinrichtungen; Steuereinrichtungen dafür (selbsttätiges Steuern oder Regeln B23Q 15/00; Kopieren B23Q 33/00 , B23Q 35/00; besonders ausgebildet für Bohr- oder Aufbohrmaschinen B23B 39/10 , B23B 47/02) [1, 2006.01] | |||
B23Q 5/22 |
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B23Q 5/52 |
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