B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |
B23P | Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen; kombinierte Bearbeitungsvorgänge; Universalwerkzeugmaschinen (Anordnungen zum Kopieren oder Steuern B23Q) | |
B23P 13/00 | Herstellen von Metallgegenständen durch vorwiegend maschinelles, jedoch nicht von einer einzelnen anderen Unterklasse umfasstes Bearbeiten (Herstellen bestimmter Gegenstände B23P 15/00) [1, 2006.01] |