B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23K | Löten; Schweißen; Beschichten oder Plattieren durch Löten oder Schweißen; Schneiden durch örtliches Zuführen von Hitze, z.B. Brennschneiden; Arbeiten mit Laserstrahlen (Herstellen metallüberzogener Erzeugnisse durch Strangpressen von Metall B21C 23/22; Aufbringen von Auskleidungen oder Überzügen durch Gießen B22D 19/08; Tauchgießen B22D 23/04; Herstellen von zusammengesetzten Schichten durch Sintern von Metallpulver B22F 7/00; Anordnungen an Werkzeugmaschinen zum Kopieren, Regeln oder Steuern B23Q; Überziehen von Metallen oder von Werkstoffen mit Metallen, soweit nicht anderweitig vorgesehen C23C; Brenner F23D) | |||
B23K 37/00 | Hilfsvorrichtungen oder Hilfsverfahren, die nicht besonders für einen Arbeitsvorgang ausgebildet sind, der nur von einer der anderen Hauptgruppe dieser Unterklasse umfasst ist (Augenschutzschilde für Schweißer, die am Körper getragen oder in der Hand gehalten werden A61F 9/00; sofern auch bei anderen Metallbearbeitungsmaschinen als Löt-, Schweiß- oder Brennschneidmaschinen anwendbar B23Q; andere Schutzschilde für Schweißer F16P 1/06) [1, 2006.01] | |||
B23K 37/02 |
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