B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
![]() | B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | ||
![]() | B23K | Löten; Schweißen; Beschichten oder Plattieren durch Löten oder Schweißen; Schneiden durch örtliches Zuführen von Hitze, z.B. Brennschneiden; Arbeiten mit Laserstrahlen (Herstellen metallüberzogener Erzeugnisse durch Strangpressen von Metall B21C 23/22; Aufbringen von Auskleidungen oder Überzügen durch Gießen B22D 19/08; Tauchgießen B22D 23/04; Herstellen von zusammengesetzten Schichten durch Sintern von Metallpulver B22F 7/00; Anordnungen an Werkzeugmaschinen zum Kopieren, Regeln oder Steuern B23Q; Überziehen von Metallen oder von Werkstoffen mit Metallen, soweit nicht anderweitig vorgesehen C23C; Brenner F23D) | ||
![]() ![]() | B23K 31/00 | Bestimmten Gegenständen oder Zwecken angepasstes Löten, Schweißen oder Brennschneiden, soweit nicht von einer einzigen einer der Hauptgruppen B23K 1/00-B23K 28/00 umfasst (Herstellen von Rohren oder Profilstangen unter Einschluss weiterer Bearbeitungsvorgänge als Löten oder Schweißen B21C 37/04 , B21C 37/08) [1, 2006.01] | ||
![]() ![]() | B23K 31/10 |
|