B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23K | Löten; Schweißen; Beschichten oder Plattieren durch Löten oder Schweißen; Schneiden durch örtliches Zuführen von Hitze, z.B. Brennschneiden; Arbeiten mit Laserstrahlen (Herstellen metallüberzogener Erzeugnisse durch Strangpressen von Metall B21C 23/22; Aufbringen von Auskleidungen oder Überzügen durch Gießen B22D 19/08; Tauchgießen B22D 23/04; Herstellen von zusammengesetzten Schichten durch Sintern von Metallpulver B22F 7/00; Anordnungen an Werkzeugmaschinen zum Kopieren, Regeln oder Steuern B23Q; Überziehen von Metallen oder von Werkstoffen mit Metallen, soweit nicht anderweitig vorgesehen C23C; Brenner F23D) | |||
Anderweitiges Schweißen oder Schneiden; Metallbearbeitung durch Laserstrahlen [3] | ||||
B23K 15/00 | Schweißen oder Schneiden mittels Ladungsträgerstrahlen (Elektronen- oder Ionenstrahlröhren H01J 37/00) [1, 2006.01] | |||
B23K 15/08 |
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