B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23K | Löten; Schweißen; Beschichten oder Plattieren durch Löten oder Schweißen; Schneiden durch örtliches Zuführen von Hitze, z.B. Brennschneiden; Arbeiten mit Laserstrahlen (Herstellen metallüberzogener Erzeugnisse durch Strangpressen von Metall B21C 23/22; Aufbringen von Auskleidungen oder Überzügen durch Gießen B22D 19/08; Tauchgießen B22D 23/04; Herstellen von zusammengesetzten Schichten durch Sintern von Metallpulver B22F 7/00; Anordnungen an Werkzeugmaschinen zum Kopieren, Regeln oder Steuern B23Q; Überziehen von Metallen oder von Werkstoffen mit Metallen, soweit nicht anderweitig vorgesehen C23C; Brenner F23D) | |||
Löten, z.B. Hartlöten; Entlöten | ||||
B23K 1/00 | Löten, z.B. Hartlöten oder Entlöten (B23K 3/00 hat Vorrang; Verwendung besonderer Werkstoffe oder Mittel B23K 35/00; Tauch- oder Schwall-Löten bei der Herstellung gedruckter Schaltungen H05K 3/34) [1, 5, 2006.01] | |||
B23K 1/002 |
|