B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
![]() | B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
![]() | B23G | Gewindeschneiden; damit verbundenes Bearbeiten von Schrauben, Bolzenköpfen oder Muttern (Formen von Gewinde durch Wellen von Rohren B21D 15/04; durch Walzen B21H 3/02; durch Schmieden, Pressen oder Hämmern B21K 1/56; Herstellen schraubenförmiger Nuten durch Drehen B23B 5/48; durch Fräsen B23C 3/32; durch Schleifen B24B 19/02; Anordnungen zum Kopieren oder Steuern B23Q) |
![]() ![]() | B23G 9/00 | Bearbeiten von Schrauben, Schraubenköpfen oder Muttern in Verbindung mit dem Gewindeschneiden, z.B. Schlitzen oder Entgraten von Schraubenköpfen oder Schraubenschäften; Fertigbearbeiten von Schraubgewinden, z.B. Polieren (Herstellen von Unterlegscheiben oder Muttern durch im Wesentlichen spanloses Verarbeiten von Blechen, Metallrohren oder Metallprofilen B21D 53/20 , B21D 53/24) [1, 2006.01] |