B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23G | Gewindeschneiden; damit verbundenes Bearbeiten von Schrauben, Bolzenköpfen oder Muttern (Formen von Gewinde durch Wellen von Rohren B21D 15/04; durch Walzen B21H 3/02; durch Schmieden, Pressen oder Hämmern B21K 1/56; Herstellen schraubenförmiger Nuten durch Drehen B23B 5/48; durch Fräsen B23C 3/32; durch Schleifen B24B 19/02; Anordnungen zum Kopieren oder Steuern B23Q) | |||
B23G 3/00 | Anordnungen oder Zubehör zum Gewindeschneiden auf Werkzeugmaschinen, die nicht nur zum Gewindeschneiden bestimmt sind, z.B. auf Leit- und Zugspindeldrehmaschinen [1, 2006.01] | |||
B23G 3/02 |
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