B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23F | Herstellen von Zahnrädern oder Zahnstangen (durch Stanzen B21D; durch Walzen B21H; durch Schmieden oder Pressen B21K; durch Gießen B22; Anordnungen zum Kopieren oder Steuern B23Q; Maschinen oder Einrichtungen zum Schleifen oder Polieren allgemein B24B) | |||
B23F 13/00 | Herstellen von Schnecken mit Maschinen zum Herstellen von Verzahnungen (Herstellen von Schraubengewinde B23G) [1, 2006.01] | |||
B23F 13/06 |
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