B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23F | Herstellen von Zahnrädern oder Zahnstangen (durch Stanzen B21D; durch Walzen B21H; durch Schmieden oder Pressen B21K; durch Gießen B22; Anordnungen zum Kopieren oder Steuern B23Q; Maschinen oder Einrichtungen zum Schleifen oder Polieren allgemein B24B) | |||
B23F 5/00 | Herstellen gerader Verzahnungen durch abwälzendes Bewegen eines Werkzeuges in Bezug auf das Werkstück oder durch einhüllendes Bewegen in Bezug auf die herzustellende Verzahnung [1, 2006.01] | |||
B23F 5/12 |
|