B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
![]() | B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | ||
![]() | B23F | Herstellen von Zahnrädern oder Zahnstangen (durch Stanzen B21D; durch Walzen B21H; durch Schmieden oder Pressen B21K; durch Gießen B22; Anordnungen zum Kopieren oder Steuern B23Q; Maschinen oder Einrichtungen zum Schleifen oder Polieren allgemein B24B) | ||
![]() ![]() | B23F 5/00 | Herstellen gerader Verzahnungen durch abwälzendes Bewegen eines Werkzeuges in Bezug auf das Werkstück oder durch einhüllendes Bewegen in Bezug auf die herzustellende Verzahnung [1, 2006.01] | ||
![]() ![]() | B23F 5/02 |
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