B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
![]() | B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
![]() | B23F | Herstellen von Zahnrädern oder Zahnstangen (durch Stanzen B21D; durch Walzen B21H; durch Schmieden oder Pressen B21K; durch Gießen B22; Anordnungen zum Kopieren oder Steuern B23Q; Maschinen oder Einrichtungen zum Schleifen oder Polieren allgemein B24B) |