B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
![]() | B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
![]() ![]() | B23D | Hobeln; Stoßen; Scheren; Räumen; Sägen; Feilen; Schaben; ähnliche spanabhebende Metallbearbeitungsvorgänge, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Herstellen von Zahnrädern oder dgl. B23F; Schneiden von Metall durch örtliche Wärmeanwendung B23K; Anordnungen zum Kopieren und Steuern B23Q) |
Feilen oder Raspeln | ||
![]() ![]() ![]() | B23D 69/00 | Ausbildung einzelner Teile von Feilmaschinen oder Raspelmaschinen oder -vorrichtungen, z.B. Führungen, Antriebe (Konstruktionsmerkmale dieser Teile an sich B23Q; Einzelheiten oder Bestandteile, z.B. Gehäuse von tragbaren Werkzeugen mit Kraftantrieb, soweit diese nicht auf den durchgeführten Bearbeitungsvorgang bezogen sind, B25F 5/00); Zubehör zum Feilen oder Raspeln (am Werkzeug angebracht B23D 71/10) [1, 4, 2006.01] |