B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |
B23D | Hobeln; Stoßen; Scheren; Räumen; Sägen; Feilen; Schaben; ähnliche spanabhebende Metallbearbeitungsvorgänge, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Herstellen von Zahnrädern oder dgl. B23F; Schneiden von Metall durch örtliche Wärmeanwendung B23K; Anordnungen zum Kopieren und Steuern B23Q) | |
Sägen | ||
B23D 65/00 | Herstellen von Sägewerkzeugen zum Schneiden beliebiger Werkstoffe [1, 2006.01] |