B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23D | Hobeln; Stoßen; Scheren; Räumen; Sägen; Feilen; Schaben; ähnliche spanabhebende Metallbearbeitungsvorgänge, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Herstellen von Zahnrädern oder dgl. B23F; Schneiden von Metall durch örtliche Wärmeanwendung B23K; Anordnungen zum Kopieren und Steuern B23Q) | |||
Scheren; ähnliches Abtrennen | ||||
B23D 25/00 | Schermaschinen oder Schneideinrichtungen für laufenden Profilwerkstoff, der sich in einer anderen als der Schnittrichtung bewegt (spezielle Regel- oder Steuereinrichtungen für derartige Schermaschinen oder Schneideinrichtungen B23D 36/00; Steuern des Durchhanges sich bewegenden biegsamen Schneidgutes B21C 47/10) [1, 2, 2006.01] | |||
B23D 25/02 |
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B23D 25/04 |
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