B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
B23D | Hobeln; Stoßen; Scheren; Räumen; Sägen; Feilen; Schaben; ähnliche spanabhebende Metallbearbeitungsvorgänge, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Herstellen von Zahnrädern oder dgl. B23F; Schneiden von Metall durch örtliche Wärmeanwendung B23K; Anordnungen zum Kopieren und Steuern B23Q) | |||
Hobeln; Stoßen | ||||
B23D 13/00 | Werkzeuge oder Werkzeughalter für Hobelmaschinen oder Stoßmaschinen (sofern auch für Drehmaschinen anwendbar B23B 27/00 , B23B 29/00; zum Schneiden von Verzahnungen B23F 21/04) [1, 2006.01] | |||
B23D 13/04 |
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