B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |
B23B | Drehen; Bohren (unter Benutzung einer Elektrode anstelle eines Werkzeugs B23H, z. B. Erzeugung von Löchern B23H 9/14; Bearbeitung durch Laserstrahlen B23K 26/00; Kopier- oder Steuerungsanordnungen B23Q) | |
Einzelteile oder Zubehör für Bohrmaschinen | ||
B23B 49/00 | Messeinrichtungen oder Lehren an Bohrmaschinen für das Anbohren oder zum Führen des Bohrers; Anzeigevorrichtungen für das Verlaufen von Bohrern beim Bohren; Vorrichtungen zum zentrischen Anbohren (Anreißvorrichtungen B25H 7/00; Messeinrichtungen, Lehren G01B) [1, 2006.01] |