B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
![]() | B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | ||
![]() ![]() | B23B | Drehen; Bohren (unter Benutzung einer Elektrode anstelle eines Werkzeugs B23H, z. B. Erzeugung von Löchern B23H 9/14; Bearbeitung durch Laserstrahlen B23K 26/00; Kopier- oder Steuerungsanordnungen B23Q) | ||
Bohren; Aufbohren [3] | ||||
![]() ![]() | B23B 45/00 | Handbohrmaschinen oder ähnliche tragbare Bohrmaschinen, z.B. Bohrpistolen; Zubehör dafür (Einzelheiten oder Bestandteile, z.B. Gehäuse, von tragbaren Werkzeugen mit Kraftantrieb, soweit diese nicht auf den durchgeführten Bearbeitungsvorgang bezogen sind B25F 5/00) [1, 4, 2006.01] | ||
![]() ![]() | B23B 45/02 |
|