B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |
B23B | Drehen; Bohren (unter Benutzung einer Elektrode anstelle eines Werkzeugs B23H, z. B. Erzeugung von Löchern B23H 9/14; Bearbeitung durch Laserstrahlen B23K 26/00; Kopier- oder Steuerungsanordnungen B23Q) | |
Bohren; Aufbohren [3] | ||
B23B 43/00 | Bohrvorrichtungen oder Aufbohrvorrichtungen zum Ansetzen an eine Werkzeugmaschine, mit oder ohne Auswechseln eines Arbeitsteiles der Werkzeugmaschine (für bestimmte Werkstücke B23B 41/00) [1, 2006.01] |