| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst die Herstellung von Metallpulver nur insofern, als sie sich auf Pulver mit besonderen physikalischen Eigenschaften bezieht.
- In dieser Unterklasse beinhaltet der Begriff "Pulver" etwas größere Teilchen, die ähnlich wie Pulver bearbeitet werden, gewonnen werden oder sich verhalten, z.B. Fasern.
- In dieser Unterklasse umfasst der Begriff “Metallpulver”:
- Metallpulver bestehend aus Metallpartikeln;
- Metallpulver bestehend aus beschichteten Metallpartikeln;
- Metallpulver bestehend aus mit Metall beschichteten nichtmetallischen Partikeln;
- Mischungen der oben genannten Pulverarten;
- Pulver aus den oben genannten Pulverarten als Hauptkomponente gemischt mit oder nichtmetallische Materialien enthaltend, z.B. Schmiermittel oder Bindemittel oder organisches Material.
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| B22F 12/00 | Apparate und Vorrichtungen, die besonders für die additive Fertigung angepasst sind; Hilfseinrichtungen für die additive Fertigung; Kombinationen von Apparaten oder Vorrichtungen für die additive Fertigung mit anderen Apparaten oder Vorrichtungen zur Bearbeitung [2021.01] |