B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B22 | Gießerei; Pulvermetallurgie | |||
B22D | Gießen von Metallen; Gießen anderer Werkstoffe nach dem gleichen Verfahren oder mit den gleichen Vorrichtungen (Verarbeiten von Kunststoffen oder Massen in plastischem Zustand B29C; metallurgische Behandlung, Auswahl der Zuschlagstoffe für das Metall C21 , C22) | |||
Besondere Gießverfahren; Maschinen oder Apparate dafür | ||||
B22D 19/00 | Eingießen, Angießen oder Umgießen von Gegenständen, die Bestandteil des Erzeugnisses sind (B22D 23/04 hat Vorrang; aluminothermisches Schweißen B23K 23/00; Beschichten durch Aufgießen geschmolzener Stoffe auf das Substrat C23C 6/00) [1, 2006.01] | |||
B22D 19/04 |
|