| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B22 | Gießerei; Pulvermetallurgie |
| B22C | Gießformen (Formen von hitzebeständigem Material allgemein B28B) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- das Herstellen von Formen für das Metallgießen oder von anderen hitzebeständigen Formen;
- die Auswahl und Vorbereitung der dazu verwendeten Massen;
- die erforderlichen Modelle, Verfahren, Maschinen, Hilfseinrichtungen und Werkzeuge.
|
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B22D | Gießen von Metallen; Gießen anderer Werkstoffe nach dem gleichen Verfahren oder mit den gleichen Vorrichtungen (Verarbeiten von Kunststoffen oder Massen in plastischem Zustand B29C; metallurgische Behandlung, Auswahl der Zuschlagstoffe für das Metall C21 , C22) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse bezieht sich der Ausdruck "Metall" auf jeden hier anwendbaren Gießwerkstoff.
|
| | Sachverzeichnis der UnterklasseVORBEHANDLUNG | B22D 1/00 | ANZEIGEN ODER MESSEN | B22D 2/00 | ALLGEMEINE GIESSVERFAHREN; EINRICHTUNGEN DAFÜR | | Schleudergießen | B22D 13/00 | Druckgießen oder Spritzgießen | B22D 17/00 | Pressgießen; Vakuumgießen | B22D 18/00 | Andere Verfahren | B22D 15/00,
B22D 23/00 | DURCH DAS ERZEUGNIS GEKENNZEICHNETE GIESSVERFAHREN | | Gießen von Masseln | B22D 3/00,
B22D 5/00 | Gießen von Blöcken | B22D 7/00,
B22D 9/00 | Stranggießen | B22D 11/00 | Ein- oder Umgießen von Gegenständen | B22D 19/00 | Gießen für andere besondere Zwecke | B22D 25/00 | GIESSEN BESTIMMTER METALLE | B22D 21/00 | NACHBEHANDLUNG | | von noch nicht erstarrtem Metall | B22D 27/00 | Herausnehmen aus der Form | B22D 29/00 | Abkühlen von Gussstücken | B22D 30/00 | Abtrennen von überschüssigem Material | B22D 31/00 | ANDERE EINRICHTUNGEN | | zum Handhaben, zum Zuführen | B22D 29/00,
B22D 33/00,
B22D 35/00,
B22D 37/00,
B22D 39/00,
B22D 41/00 | zum Reinigen | B22D 43/00 | sonstige | B22D 45/00 | STEUERN, REGELN ODER ÜBERWACHEN | B22D 46/00 | GIESSEREIANLAGEN | B22D 47/00 |
|
| B22F | Verarbeiten von Metallpulver; Herstellen von Gegenständen aus Metallpulver; Gewinnung von Metallpulver (Herstellung von Legierungen durch Pulvermetallurgie C22C); Apparate oder Vorrichtungen besonders ausgebildet für Metallpulver |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst die Herstellung von Metallpulver nur insofern, als sie sich auf Pulver mit besonderen physikalischen Eigenschaften bezieht.
- In dieser Unterklasse beinhaltet der Begriff "Pulver" etwas größere Teilchen, die ähnlich wie Pulver bearbeitet werden, gewonnen werden oder sich verhalten, z.B. Fasern.
- In dieser Unterklasse umfasst der Begriff “Metallpulver”:
- Metallpulver bestehend aus Metallpartikeln;
- Metallpulver bestehend aus beschichteten Metallpartikeln;
- Metallpulver bestehend aus mit Metall beschichteten nichtmetallischen Partikeln;
- Mischungen der oben genannten Pulverarten;
- Pulver aus den oben genannten Pulverarten als Hauptkomponente gemischt mit oder nichtmetallische Materialien enthaltend, z.B. Schmiermittel oder Bindemittel oder organisches Material.
|