| B08B | Reinigen allgemein; Verhüten des Verschmutzens allgemein (Bürsten A46; Vorrichtungen zum Reinigen im Haushalt oder ähnliches Reinigen A47L; Trennen von Teilchen von Flüssigkeiten oder Gasen B01D; Trennen von festen Stoffen B03 , B07; Sprühen oder Aufbringen von Flüssigkeiten oder von anderen fließfähigen Stoffen auf Oberflächen allgemein B05; Vorrichtungen zum Reinigen von Förderern B65G 45/10; gemeinsames Reinigen, Füllen und Verschließen von Flaschen B67C 7/00; Verhindern von Korrosions- oder Niederschlagsbildung allgemein C23; Reinigen von Straßen, Schienenwegen, Stränden oder Gelände E01H; Teile, Einzelheiten oder Zubehör von Schwimm- oder Planschbädern bzw. -becken, besonders ausgebildet zum Reinigen E04H 4/16; Verhindern oder Entfernen elektrostatischer Aufladung H05F) |
| B08B 9/00 | Reinigen von hohlen Gegenständen mittels hierfür besonders ausgebildeter Verfahren oder Vorrichtungen (B08B 6/00 hat Vorrang) [1, 2, 2006.01] |