B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B02 | Brechen, Pulverisieren oder Zerkleinern; Vorbehandlung von Getreide für die Vermahlung | |||
B02B | Aufbereiten von Getreide zum Mahlen; Veredeln von Körnerfrucht zu Handelserzeugnissen durch Bearbeiten der Oberfläche (Teigherstellung unmittelbar aus Getreide A21C; Konservieren oder Sterilisieren von Getreide A23B; Reinigen von Früchten A23N; Bereiten von Malz C12C) | |||
B02B 5/00 | Kornbehandlung, soweit nicht anderweitig vorgesehen [1, 2006.01] | |||
B02B 5/02 |
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