B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B02 | Brechen, Pulverisieren oder Zerkleinern; Vorbehandlung von Getreide für die Vermahlung | |||
B02B | Aufbereiten von Getreide zum Mahlen; Veredeln von Körnerfrucht zu Handelserzeugnissen durch Bearbeiten der Oberfläche (Teigherstellung unmittelbar aus Getreide A21C; Konservieren oder Sterilisieren von Getreide A23B; Reinigen von Früchten A23N; Bereiten von Malz C12C) | |||
B02B 3/00 | Schälen; Enthülsen; Abrinden (Entrinden von pflanzlichen Fasern D01B 1/14); Polieren; Entfernen der Grannen (in Dreschmaschinen A01F 12/42); Entkeimen [1, 2006.01] | |||
B02B 3/14 |
|