| A62D 3/00 | Verfahren zum Unschädlichmachen chemischer Schadstoffe durch chemische Veränderung (Vorrichtungen zum Unschädlichmachen chemischer Schadstoffe A62B 29/00; Beseitigung schädlicher Gase durch Verbrennung F23G 7/06) [1, 2006.01, 2007.01] |
| | Anmerkung:- Diese Gruppe umfasst nicht:
- chemische oder physikochemische Verfahren, in denen die Beseitigung oder Verminderung der Gefährlichkeit von gefährlichen chemischen Stoffen nützliche Produkte hervorbringt z.B. Zement. Solche Verfahren sind umfasst von der entsprechenden Unterklasse für die Herstellung des jeweiligen Produkts. Wenn jedoch ein Herstellungsverfahren ein Kollektiv von Prozessschritten einschließt, das die Beseitigung oder Verminderung der Gefährlichkeit von gefährlichen chemischen Stoffen zum Ziel hat und selbst neu und erfinderisch ist, so wird dieses Kollektiv von der Gruppe
A62D 3/00 umfasst.
- In dieser Gruppe wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "chemische Schadstoffe" sind chemische Abfallstoffe, die zu gefährlich oder giftig für die Entsorgung auf einer gewöhnlichen kommunalen Deponie sind.
- In dieser Gruppe wird, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Erste-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die erste zutreffende Stelle klassifiziert.
- In dieser Gruppe ist es wünschenswert, die Index-Codes der Gruppe
A62D 101/00 bezüglich der Natur des chemischen Schadstoffes anzufügen.
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