A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf | |
A62 | Lebensrettung; Feuerbekämpfung | |
A62C | Feuerbekämpfung (Feuerlöschmittel, Verwendung chemischer Substanzen beim Feuerlöschen A62D 1/00; Versprühen, Aufbringen von Flüssigkeiten oder anderen fließfähigen Stoffen auf Oberflächen allgemein B05; Feuerbekämpfung mittels Flugzeug B64D 1/16; Alarmanordnungen G08B , z.B. Feueralarme, ausgelöst durch Rauch oder Gase G08B 17/10) | |
Handgeräte; tragbare Feuerlöscher; Handfeuerlöscher [5] | ||
A62C 19/00 | Handfeuerlöscher, bei denen das Löschmittel durch Explosion ausgetrieben wird; in das Feuer zu werfende explodierende Behälter [1, 2006.01] |