| A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf |
| | Gesundheitswesen; Lebensrettung; Vergnügungen |
| A61 | Medizin oder Tiermedizin; Hygiene |
| A61K | Zubereitungen für medizinische, zahnärztliche oder körperpflegende Zwecke (Vorrichtungen oder Verfahren, besonders ausgebildet, um pharmazeutische Erzeugnisse in bestimmte äußere oder zur Verabreichung geeignete Formen zu bringen A61J 3/00; chemische Gesichtspunkte, oder Verwendung von Materialien zum Desodorieren von Luft, zum Desinfizieren oder Sterilisieren, oder für Bandagen, Verbände, absorbierende Kissen oder chirurgische Artikel A61L; Seifen C11D) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst folgende Sachverhalte, entweder in Form einer Zusammensetzung (Mischung), eines Verfahrens zur Herstellung der Zusammensetzung oder eines Verfahrens zur Behandlung unter Benutzung der Zusammensetzung:
- Arzneimittel oder andere biologische Zusammensetzungen, die geeignet sind:
- zur Vorbeugung, Erleichterung, Behandlung oder Heilung abnormaler oder pathologischer Zustände des lebenden Körpers durch Zerstörung parasitischer Organismen oder durch Einschränkung der Auswirkungen der Krankheit oder der Abnormalität durch chemische Veränderung der Physiologie des Wirtes oder des Parasiten (Biozide A01N 25/00-A01N 65/00);
- zur Erhaltung, Verstärkung, Abschwächung, Begrenzung oder Zerstörung einer physiologischen Körperfunktion, z.B. Vitaminzusammensetzungen, Geschlechtssterilisierungsmittel, fruchtbarkeitshemmende Mittel, wachstumsfördernde Mittel oder dgl. (Sterilisierungsmittel für Wirbellose, z.B. Insekten, A01N; Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums A01N 25/00-A01N 65/00);
- zur Diagnostizierung einer physiologischen Funktion oder eines physiologischen Zustandes durch einen in vivo-Test, z.B. Röntgenkontrast- oder Hautläppchentestmittel (Mess- oder Untersuchungsverfahren unter Einbeziehung von Enzymen oder Mikroorganismen C12Q; In-vitro-Untersuchung von biologischem Material, z.B. Blut, Urin G01N, z.B. G01N 33/48);
- Körperbehandlungsmittel, die allgemein vorgesehen sind für Desodorierung, zum Schutz, zur Verschönerung oder Pflege des Körpers, z.B. Kosmetika, Zahnpasten, Zahnfüllmaterial.
- Es sind die dem Titel der Sektion C nachfolgenden Definitionen für Gruppen chemischer Elemente zu beachten.
- Die Anmerkungen in Klasse C07 sind zu beachten, z.B. die dem Titel der Unterklasse C07D folgenden, in denen die Regeln für das Klassifizieren organischer Verbindungen in dieser Klasse festgelegt sind. Diese Regeln sind auch für das Klassifizieren von organischen Verbindungen in der Unterklasse A61K anwendbar, wenn nicht anders angegeben.
- In dieser Unterklasse wird, mit Ausnahme der Gruppe A61K 8/00 und sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
- Die therapeutische Aktivität von medizinischen Zubereitungen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert.
|
| | Sachverzeichnis der UnterklasseMITTEL ZUR BEHANDLUNG DER ZÄHNE | A61K 6/00 | KOSMETIKA, ZUBEREITUNGEN ZUR KÖRPERPFLEGE | A61K 8/00 | MEDIZINISCHE ZUBEREITUNGEN | | gekennzeichnet durch die Form | A61K 9/00 | gekennzeichnet durch die Wirkstoffe | | organische Wirkstoffe | A61K 31/00, A61K 38/00 | anorganische Wirkstoffe | A61K 33/00 | Materialien mit unbekannter Konstitution aus Tieren, Protozoen, Bakterien oder Viren | A61K 35/00 | Materialien mit unbekannter Konstitution aus Algen, Pilzen, Flechten oder Pflanzen | A61K 36/00 | die Antigene oder Antikörper enthalten | A61K 39/00 | gewonnen durch Behandlung von Materialien mit Strahlenenergie oder Teilchenbestrahlung, die radioaktive Stoffe enthalten | A61K 41/00, A61K 51/00 | andere Wirkstoffe | A61K 45/00 | unwirksame Bestandteile | A61K 47/00 | Medizinische Zubereitungen mit genetischem Material, Gentherapie | A61K 48/00 | für In-vivo-Untersuchung | A61K 49/00, A61K 50/00, A61K 51/00 |
|
| | Anmerkung:- Eine Zusammensetzung, d.h. eine Mischung aus zwei oder mehr Komponenten, wird in die letzte der Gruppen A61K 31/00-A61K 47/00 klassifiziert, die für mindestens eine der Komponenten zutrifft. Die Komponenten können einzelne Verbindungen oder andere einzelne Inhaltsstoffe sein.
- Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß Anmerkung (1) erfasst wird, der aber selbst als neu und nicht naheliegend angesehen wird, muss auch in die letzte geeignete Stelle in die Gruppen A61K 31/00-A61K 47/00 klassifiziert werden. Dieser Teil kann entweder eine einzelne Komponente oder eine Zusammensetzung sein.
- Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß Anmerkung (1) oder (2) erfasst wird, aber als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch in die letzte geeignete Stelle in die Gruppen A61K 31/00-A61K 47/00 klassifiziert werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn es bei einer Recherche von Interesse ist, die Suche von Zusammensetzungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Solche nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "Zusätzliche Information" angegeben werden.
|
| A61K 31/00 | Medizinische Zubereitungen, die organische Wirkstoffe enthalten [2, 2006.01] |
| | Anmerkung:- Organisch aktive Verbindungen, die mit Schwermetallen Salze oder Komplexe bilden, werden nicht in die Gruppen A61K 31/28, A61K 31/555 oder A61K 31/7135 klassifiziert, ausgenommen, ein entsprechender Hinweis schreibt die Klassifikation ausdrücklich dort vor, z.B. Hämin A61K 31/555.
- In dieser Gruppe umfassen die Ausdrücke "weitere heterocyclische Ringe enthaltend" bzw. "mit weiteren heterocyclischen Ringen" und "kondensiert mit heterocyclischen Ringen" auch Verbindungen, die zwei oder mehr identische heterocyclische Ringe aufweisen.
|
| A61K 31/33 | . | Heterocyclische Verbindungen [2, 2006.01] |
|
| A61K 31/395 | . . | mit Stickstoff als Ring-Heteroatom, z.B. Guanethidine oder Rifamycine [2, 7, 2006.01] |
|
| A61K 31/435 | . . . | mit sechsgliedrigen Ringen mit einem Stickstoffatom als einzigem Ring-Heteroatom [2, 2006.01] |
|
| A61K 31/47 | . . . . | Chinoline; Isochinoline [2, 2006.01] |
|